Beweissicherung durch die Experten bei 
Buchfink Privatermittlungen

                                              Die reine Behauptung, dass eine Person eine Straftat begangen hat, reicht bei Gericht nicht aus. Die Grundlage einer erfolgreichen Gerichtsverhandlung ist die vorherige Beweissicherung, die durch die vorausgegangenen Ermittlungen gerichtsverwertend gesichert wurden. 
Die geschädigte Partei muss das Gericht durch aussagekräftige Beweise von der Schuld  des Angeklagten überzeugen können. Die zuvor getätigten Ermittlungen durch Privatdetektive sind Dreh- und Angelpunkt für den positiven Ausgang einer Gerichtsverhandlung für die geschädigte Partei. Wenn zweifelhafte Beweise für die Tat des Angeklagten vorgetragen werden, könnte es bei der Urteilsverkündung wie folgt heißen:  "In dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten).

Wir sind davon überzeugt, dass eine kräftige Beweislage durch die Sicherung von Beweisen durch die Detektei 
Buchfink-Privatermittlungen erfolgsversprechende Chancen bieten kann. 

Falls wir für Sie eine sogenannte Beweissicherung durch private Ermittlungen durch unser Team vornehmen sollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 



 

Während jeder privaten Ermittlung bleiben wir mit Ihnen in Kontakt und bieten Ihrem Unternehmen oder Ihnen als Privatperson, maßgeschneiderte Lösungen.

  • Ob Ihr Unternehmen bei einer Personalstraftat vor Gericht ziehen möchte, oder eine interne Lösung vorzieht, bleibt Ihnen vorbehalten. 

    Für Unternehmen in Deutschland gilt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, eine begangene Straftat im Unternehmen bei der Polizei zu melden. Laut Hinweisgeberschutzgesetz gibt es hier allerdings Ausnahmen. Wir empfehlen Ihnen, bei der Aufklärung dieser Ausnahmen einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. 

    Um einen ersten Verdacht aufzuklären, ist es wichtig, eine interne Untersuchung durchzuführen. Eine Herangehensweise zur Aufklärung des Sachverhalts, können Sie zusammen mit einem Privatdetektiv bei Buchfink Privatermittlungen besprechen.

     

Buchfink Privatermittlungen

Wir ermitteln für Sie auf nationaler und internationaler Ebene. Ermittlungen führen wir für Sie in deutscher, englischer und italienischer Sprache durch.

Buchfink Privatermittlungen - Ihr Ansprechpartner bei privaten Ermittlungen.

Rufen Sie uns an!

 

Wir sind im Großraum Stuttgart ansässig und operieren dennoch weltweit, und zwar mehrsprachig! Bevor wir für Sie ermitteln dürfen, setzen wir ein "berechtigtes Interesse" voraus, gemäß DSGVO. Vor Auftragsannahme durch  unsere Detektei Buchfink-Privatermittlungen, wird Ihnen ein Dienstvertrag unterbreitet. Was wir bieten, sind Ermittlungen mit diskreter Vorgehensweise und im Einklang mit dem deutschen Strafgesetzbuch. Wir sind keine Anwälte, und deshalb bekommen Sie bei uns auch keine Rechtsberatung, sondern eine Beratung darüber, was wir für Sie mit Ihrem berechtigten Interesse tun können. Wir sind noch keine 50 Jahre zugange, dennoch haben wir Know-how und sind ausgebildet in dem, was wir tun. Wenn wir Ihnen Antworten/Beweise liefern können, die vor Gericht verwertbar sind, dann haben wir ein gemeinsames Ziel erreicht!
 

 

 

Kompetenz und Diskretion in jeder Ermittlung - das zeichnet uns aus!

Unser erfahrenes Team unterstützt Sie vertraulich bei Observationen, Aufklärung von Betrug, Ermittlungen zu Untreue, Fremdgehen und Ehebruch, sowie dem Auffinden vermisster Personen und Personensuche. Wir arbeiten präzise und zuverlässig für Ihren Erfolg.

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