Kompetenz und Vertrauen 
in der privaten Ermittlungsarbeit

Buchfink-Privatermittlungen wurde gegründet, um Menschen in sensiblen Lebenslagen und Unternehmen mit individueller, diskreter Ermittlungsarbeit zu unterstützen. Unsere Mission ist es, höchste Diskretion und Verlässlichkeit zu vereinen und dabei maßgeschneiderte Lösungen für jeden Fall anzubieten. Unsere Werte basieren auf Integrität, Professionalität und respektvoller Zusammenarbeit mit unseren Kunden.

Unser erfahrenes Team 
steht Ihnen zur Seite

Kontaktieren Sie Buchfink-Privatermittlungen für eine vertrauliche und professionelle Beratung. Wir erarbeiten gemeinsam die passende Strategie für Ihre individuellen Anforderungen und setzen alle Untersuchungen mit höchster Sorgfalt um.

Ermittlungsvoraus-setzung: Ein
berechtigtes Interesse!!

 Wenn Ihr Verdacht der Untreue in der Ehe oder in der Partnerschaft Sie zu uns führt und unsere privaten Ermittlungen handfeste Beweise für die Untreue Ihres Partners liefern, haben Sie nicht nur Gewissheit, sondern auch gerichtsverwertbare Beweise für ein eventuelles Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren. 

Worum geht es bei einem sogenannten "berechtigten Interesse" überhaupt? Kontaktieren Sie Buchfink-Privatermittlungen mit Ihrem Anliegen.

Der Privatermittler in der Kontroverse zwischen dem Recht des Auftraggebers und dem Recht der Zielperson

Um in Deutschland als Privatdetektiv tätig werden zu dürfen, bedarf es des sogenannten berechtigten Interesses. Damit wird ausgeschlossen, dass man als Auftraggeber einen privaten Ermittler aus niederen oder ungerechtfertigten Beweggründen beauftragen kann. Für einen Privatermittler ist es stets ein Spagat, das richtige Verhältnis zwischen dem Recht des einen und dem Recht des anderen auszubalancieren.  Nämlich dem Recht des Auftraggebers und dem Recht der Zielperson. Privatermittler haben keine Hoheitsrechte und keine Sonderrechte und müssen sich demnach an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Wann ist also ein berechtigtes Interesse anzunehmen? Wenn der Auftraggeber nachweislich glaubhaft machen kann, dass zur Klärung und Durchsetzung seines eigenen Rechts der Einsatz eines Privatermittlers unumgänglich ist. Privatdetektive müssen immer das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Zielperson wachsam im Auge behalten. Deshalb behält sich Buchfink-Privatermittlungen vor, vor der Annahme eines Privatermittlungsauftrags das berechtigte Interesse genauestens zu überprüfen.
 

 

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